So funktioniert der Stromanbieterwechsel
Energie-Nachrichten Strom- und Gasverbrauch sank um fünf Prozent Verivox, 18.12.2009 17:02 Berlin - Der Verbrauch von Strom und Gas ist im Jahr 2009 voraussichtlich um fünf Prozent gesunken. Das erwartet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nach ersten Schätzungen für das gesamte Jahr. Mit etwa 519 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) wurde gut fünf Prozent weniger Strom nachgefragt als im Vorjahr (2008: 548 Mrd. kWh). Der Gasverbrauch sank im selben Zeitraum um 5,5 Prozent auf rund 890 (2008: 942) Mrd. kWh trotz kühlerer Witterung im ersten Quartal 2009. Wichtigster Grund für den Rückgang des Strom- und Gasverbrauchs im Jahr 2009 bleibt nach Angaben des BDEW die insgesamt verminderte Industrieproduktion als Folge der Finanzkrise. Die Produktionseinbußen in energieintensiven Branchen führen seit Oktober 2008 zu einem niedrigeren Energiebedarf in Deutschland. Nach BDEW-Schätzungen ist der Gas- und Stromabsatz im Jahr 2009 in der Industrie um rund elf Prozent zurückgegangen. Der Anteil der Industriekunden am gesamten Strom- und Gasverbrauch beträgt etwa 45 Prozent. Die weniger konjunkturell beeinflussten Verbrauchergruppen Haushalte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen haben hingegen insgesamt zur Stabilisierung der Energienachfrage beigetragen. Am deutlichsten sank die Energienachfrage 2009 im April: So wurden etwa 35 Prozent weniger Gas und knapp 14 Prozent weniger Strom im Vergleich zum Vorjahresmonat an alle Kundengruppen abgesetzt, berichtete der BDEW. Dieses starke Minus sei aber auch durch die vergleichsweise deutlich wärmere Witterung sowie die Osterfeiertage beeinflusst worden. Quelle: Verivox

 

So funktioniert der Stromanbieterwechsel

Wie finde ich den günstigsten Stromanbieter?

Am einfachsten mit unserem Stromtarifrechner. Zur Berechnung des Tarifs muss der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) und die Postleitzahl eingegeben werden. Den jeweiligen Verbrauch findet man auf der letzten Stromrechnung. Ansonsten gelten folgende Richtwerte:

Singles:1.500 kWh/Jahr
Paare:2.800 kWh/Jahr
Kleinfamilien: 4.000 kWh/Jahr
Familien:6.000 kWh/Jahr

Worauf muss ich achten?

Ein wichtiger Punkt sind Preisgarantien, die einige Stromversorger anbieten. Ebenso sollten Laufzeiten und Kündigungsfristen beachtet werden. Wir empfehlen, sich nicht länger als 12 Monate an den neuen Anbieter zu binden. Je kürzer die Vertragsbindung ist, umso flexibler bleibt man als Kunde. Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als drei Monate sein. Man sollte darauf achten, dass der Vertrag im Fall von Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht gewährleistet.

Wie funktioniert der Wechsel?

Der Stromanbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher. Man sucht sich den passenden Stromversorger und lässt sich die Vertragsunterlagen zuschicken. Nachdem der Kunde den unterzeichneten Vertrag an den neuen Anbieter geschickt hat, übernimmt dieser die restlichen Formalitäten, darunter die Kündigung beim bisherigen Versorger. Dabei ist es üblich, dass der neue Anbieter für die Wechselprozedur keine Extra-Gebühr verlangt. Bis zur Umstellung kann es dann noch etwas dauern. Wenn die kompletten Anmeldeunterlagen bis zum 10. eines Monats zurückgeschickt wurden, erfolgt der Wechsel in der Regel zu Beginn des übernächsten Monats. Der Stromzähler muss nicht ausgetauscht werden.

Kann der Wechsel zum Stromausfall führen?

Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist. Er kann also den Strom nicht einfach abstellen, weil ein Kunde gekündigt hat. De facto kommt auch nach dem Anbieterwechsel der Strom weiterhin vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt nur die von seinem Kunden benötigte Strommenge in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine so genannte Durchleitungsgebühr für den Transport bis in den Haushalt.

Tipps:

Bilder von PixelQuelle.de und SXC.hu



Strompreise

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Was heißt Ersatzversorgung?
Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.Die Energie wird in der Ersatzversorgung vom Grundversorger geliefert. Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Grundversorgungsverordnung-StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung.


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