Strompreise in deutschen Städten
Energie-Nachrichten Gänsebraten treibt Stromverbrauch Verivox, 21.12.2009 18:05 Berlin - Am ersten Weihnachtsfeiertag benötigen die deutschen Haushalte rund ein Drittel mehr Strom als sonst: Vor allem durch die Zubereitung des immer sehr beliebten "Gänsebratens" steigt am 25. Dezember der Strombedarf pro Haushalt im Durchschnitt von rund neun Kilowattstunden (kWh) auf zwölf kWh, schätzt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin. Hochgerechnet auf alle 40 Millionen (Mio.) Haushalte in Deutschland bedeute das einen Verbrauchszuwachs von etwa 120 Mio. kWh am ersten Weihnachtsfeiertag. An einem Wintertag betrage der durchschnittliche Stromverbrauch aller deutschen Haushalte rund 360 Mio. kWh. Am 25. Dezember sind es nach Angaben des Branchenverbandes durch die so genannte "Gänsebraten-Spitze" etwa 480 Mio. kWh Strom. Am zweiten Weihnachtstag normalisiere sich der Bedarf wieder. Doch auch ohne Verzicht auf das Festtagsessen könne in der Weihnachtszeit leicht Energie gespart werden. Werden Lichterketten und sonstige Weihnachtsbeleuchtung erst bei Dunkelheit eingeschaltet, senkt das laut BDEW spürbar den Stromverbrauch und entlastet die Stromrechnung. So benötige ein herkömmlicher Lichtschlauch mit einer Länge von zehn Metern in der Zeit vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag im Dauerbetrieb rund 130 kWh. Eine stromsparende Alternative seien auch LED-Lichterketten. Im gleichen Zeitraum verbrauche eine Lichterkette mit 35 LED-Lämpchen mit nur etwa 30 kWh viermal weniger Strom. Quelle: Verivox

 

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Welche Stromtarife sind für Sie am günstigsten? Das hängt letztendlich von Ihrem Standort ab. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Strompreise, den lokalen Stromversorger, sowie die günstigsten Alternativen in den größten deutschen Städten:




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Was heißt Ersatzversorgung?
Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.Die Energie wird in der Ersatzversorgung vom Grundversorger geliefert. Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Grundversorgungsverordnung-StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung.


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