Voice over IP (VoIP)
Internet-Nachrichten Bundesnetzagentur legt Bedingungen für Zugang zum Telekom-Glasfasernetz fest Verivox, 07.12.2009 13:11 Bonn - Die Bundesnetzagentur hat jetzt  die ersten konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DT AG) Wettbewerbern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte der Vodafone AG & Co. KG (Vodafone) bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der DT AG und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt. Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu so genannten Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die DT AG im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der DT AG. Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen, wie die DT AG dies auch im Rahmen ihres VDSL Ausbaus bereits realisiert hat. In der Anordnungsentscheidung zwischen der DT AG und Vodafone werden die konkreten technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die DT AG Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der DT AG einbauen. Hierzu muss diese den Wettwerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen gestatten. Ferner muss die DT AG den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides war von der DT AG im Vorfeld abgelehnt worden. Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer. Für die Entscheidung haben wir sehr detaillierte Ermittlungen angestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die bei den Verhandlungen über freiwillige Vereinbarungen und auch im Vorfeld der Entscheidung immer wieder adressierten Probleme und Hindernisse entweder nicht vorhanden oder aber lösbar waren. Ferner mussten wir zum Teil deutlich gegenläufige unternehmerische und öffentliche Belange gegeneinander abwägen. Damit hat die Bundesnetzagentur innerhalb eines nur viermonatigen Beschlusskammerverfahrens nunmehr Regelungen festgelegt, auf die sich die Marktakteure in langen Verhandlungen offenbar nicht freiwillig einigen konnten oder wollten." "Die Bundesnetzagentur erweist sich mit dieser Entscheidung einmal mehr als ein wesentlicher Treiber für den Breitbandausbau in Deutschland und wird damit ihrer Verantwortung gerecht, durch Regulierung im Interesse der Endkunden für mehr Wettbewerb zu sorgen. Die jetzt im Verhältnis zwischen der Deutschen Telekom und Vodafone festgelegten Regelungen haben Pilotcharakter für andere noch laufende Regulierungsverfahren. Ich hoffe, dass auf Basis unserer Entscheidung künftig auch freiwillige Vereinbarungen geschlossen werden. Für die Investitionspläne zahlreicher Unternehmen besteht jetzt Klarheit, und ich hoffe, dass die Ausbauabsichten der Wettbewerber jetzt auch zügig umgesetzt werden", betonte Kurth. Bereits in einer Entscheidung vom Sommer 2007 war die DT AG grundsätzlich dazu verpflichtet worden, künftig ihre Kabelkanäle zwischen den Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber zu öffnen und für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen Gründen oder aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, den Wettbewerbern Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren. Ferner war in jener Entscheidung klargestellt worden, dass die DT AG auch Zugang in ihre Kabelverzweiger gewähren muss. Die hiergegen gerichtete Klage der DT AG ist bisher erfolglos geblieben. Die Entgelte, welche Vodafone für die Inanspruchnahme der nunmehr angeordneten Zugangsleistungen an die DT AG zu entrichten hat, werden in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren anhand der kosteneffizienten Leistungsbereitstellung festgelegt. Dieser Entgeltmaßstab war ebenfalls bereits in der Mitte 2007 ergangenen Regulierungsverfügung vorgegeben worden. Quelle: Verivox

 

Voice over IP (VoIP)

Die IP-Telefonie, auch als Voice over IP (kurz VoIP) bekannt, ist das Telefonieren über ein Computernetzwerk auf der Grundlage des Internet Protokolls. Wird die IP-Telefonie genutzt, um Gespräche über das Internet zu führen, spricht man von Internet-Telefonie.

Der wesentliche Unterschied zur herkömmlichen Telefonie besteht darin, dass die Sprachinformation nicht über eine geschaltete Verbindung in einem Telefonnetz übertragen wird, sondern aufgeteilt in IP-Pakete, die auf nicht festgelegten Wegen in einem Netzwerk zum Ziel gelangen. Die IP-Telefonie kann sich die Infrastruktur, also das Netzwerk, mit anderen Kommunikationsdiensten teilen.

Die IP-Telefonie ist eine junge Technologie. Das Ziel der Hardware- und Softwareentwickler ist es, eine Qualität und Zuverlässigkeit zu erreichen, die der klassischen Telefonie entspricht. Eine entscheidende Rolle dafür spielt das Netzwerk, über das die Daten übertragen werden. Der Vergleich zwischen IP-Telefonie und klassischer Telefonie bietet reichlich Stoff für Diskussionen.

In diesem Special finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Internet-Telefonie:

Funktionsprinzip
Gateways
Anwendungen
Entwicklung
Links
Anbieter und Tarife für Internet-Telefonie


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel IP-Telefonie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


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Was heißt Gigabyte?
Maßeinheit, die zur Größenangabe von Dateien oder Festplatten verwendet wird.Ein Gigabyte entspricht 1.000.000.000 ByteEin Gibibyte entspricht 1.073.741.824 ByteEs gilt:1 Gibibyte = 1024 Mebibyte = 1.048.576 Kibibyte = 1.073.741.824 Byte1 Gigabyte = 1000 Megabyte = 1.000.000 Kilobyte = 1.000.000.000 Byte


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